Lohnsteuerrichtlinien H 9.7 Hinweis

§ Lohnsteuerrichtlinien - H 9.7


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H 9.7 Hinweis

Allgemeines

>BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 115 ff.

Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen

Die Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei

  • aus öffentlichen Kassen in voller Höhe >§ 3 Nr. 13

  • bei Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 3 Nr. 16 bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen oder bis zur Höhe der maßgebenden Pauschbeträge, d. h. bei Übernachtung im Inland 20 €, bei Übernachtung im Ausland >BMF vom 23.11.2022 (BStBl I S. 1654) ab 01.01.2023

Übernachtungskosten

  • Die Übernachtungskosten sind für den Werbungskostenabzug i. d. R. im Einzelnen nachzuweisen. Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (>BFH vom 12.09.2001 - BStBl II S. 775).
  • Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen nicht anzuwenden (>BFH vom 28.03.2012 - BStBl II S. 926); zu Reisenebenkosten >H 9.8 (LKW-Fahrer).




Stand: 2023





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