Einkommensteuerrichtlinien R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 9a.


Sie sind hier.





 ◄     EStR     ► 

R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten

Pauschbeträge für Werbungskosten

Die Pauschbeträge für Werbungskosten sind nicht zu ermäßigen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht lediglich während eines Teiles des Kalenderjahres bestanden hat.


Stand: 2021





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten-Haftungsausschluss