Einkommensteuerrichtlinien R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 9a.


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R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten

Pauschbeträge für Werbungskosten

Die Pauschbeträge für Werbungskosten sind nicht zu ermäßigen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht lediglich während eines Teiles des Kalenderjahres bestanden hat.


Stand: 2021





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