Einkommensteuerrichtlinien R 55. Bodengewinnbesteuerung

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 55.


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R 55. Bodengewinnbesteuerung

Bodengewinnbesteuerung

Zu den Wirtschaftsgütern und Nutzungsbefugnissen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EStG gehören insbesondere Milchlieferrechte, Zuckerrübenlieferrechte, Weinanbaurechte, Bodenschätze und Eigenjagdrechte.


Stand: 2021





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