Einkommensteuerrichtlinien H 5.7 (12) Hinweise

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 5.7 (12)


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H 5.7 (12) Hinweise

Garantierückstellung

H 5.7 (5)

Geschäftliche Erwägungen

Geschäftliche Erwägungen sind anzunehmen, wenn am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des pflichtgemäßen Ermessens des vorsichtigen Kaufmanns damit zu rechnen ist, dass Kulanzleistungen auch in Zukunft bewilligt werden müssen (BFH vom 6.4.1965 - BStBl III S. 383).


Stand: 2021





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H 5.7 (12) Hinweise-Haftung