§ Einkommensteuerrichtlinien - H 4d (3)
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Deckungskapital zum 31.12.01 für die in 01 beginnenden laufenden Leistungen von jährlich 1.000 € an die männlichen Leistungsempfänger
A | (63 Jahre): 12 x 1.000 € = |
12.000 € |
B | (58 Jahre): 13 x 1.000 € = |
13.000 € |
25.000 € |
Der Kasse werden hiervon 01 nur 10.000 € zugewendet.
Im Wj. 02 oder in späteren Wj. können der Kasse für die Leistungen an diese Empfänger nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe a EStG insgesamt 25.000 € - 10.000 € = 15.000 € zugewendet werden.
Stand: 2021