Einkommensteuerrichtlinien H 4.10 (10-11) Hinweise

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 4.10 (10-11)


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H 4.10 (10-11) Hinweise

Ferienhausüberlassung an Arbeitnehmer

Aufwendungen des Arbeitgebers für seinen Arbeitnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellte Ferienhäuser sind unbegrenzt als Betriebsausgaben abziehbar und zwar auch dann, wenn die Ferienhäuser im Ausland belegen sind (BFH vom 9.4.1997 - BStBl II S. 539).

Ort des Betriebs

Der Ort des Betriebs ist regelmäßig die politische Gemeinde (BFH vom 9.4.1968 - BStBl II S. 603).


Stand: 2021





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