Einkommensteuerrichtlinien R 5.7 (1) Bilanzieller Ansatz von Rückstellungen

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 5.7 (1)


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R 5.7 (1) Bilanzieller Ansatz von Rückstellungen

Bilanzieller Ansatz von Rückstellungen


(1) 1Die nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gem. § 249 HGB anzusetzenden Rückstellungen sind auch in der steuerlichen Gewinnermittlung (Steuerbilanz) zu bilden, soweit eine betriebliche Veranlassung besteht und steuerliche Sondervorschriften, z. B. § 5 Abs. 2a, 3, 4, 4a, 4b, 6 und § 6a EStG, nicht entgegenstehen. 2Ungeachtet des Abzugsverbotes des § 4 Abs. 5b EStG ist in der Steuerbilanz eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden; dadurch verursachte Gewinnauswirkungen sind außerbilanziell zu neutralisieren.


Stand: 2021





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