Einkommensteuerrichtlinien H 3.7 Hinweise

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 3.7


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H 3.7 Hinweise

Allgemeines

Steuerfrei sind insbesondere folgende Leistungen, soweit sie nicht in Form zurückzahlbarer Darlehen, z. B. Eingliederungsdarlehen, gewährt werden:

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)

  • Laufende Beihilfe - Beihilfe zum Lebensunterhalt.
  • Besondere laufende Beihilfe (§§ 10 bis 16a FlüHG).

Lastenausgleichsgesetz (LAG)

  • Hauptentschädigung - einschließlich des Zinszuschlags i. S. d. § 250 Abs. 3 und des § 252 Abs. 2 LAG - (§§ 243 bis 252, 258 LAG).
  • Kriegsschadenrente - Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente - (§§ 261 bis 292c LAG).
  • Hausratentschädigungen (§§ 293 bis 297 LAG), Leistungen aus dem Härtefonds (§§ 301, 301a, 301b LAG).
  • Leistungen aufgrund sonstiger Förderungsmaßnahmen (§ 302 LAG).




Stand: 2021





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