§ Einkommensteuerrichtlinien - R 17 (1)
Sie sind hier.
(1)
1§ 17 EStG gilt nicht für die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem Betriebsvermögen gehören.
2In diesem Fall ist der Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG zu ermitteln.
Stand: 2021