Einkommensteuerrichtlinien R 17 (1) Abgrenzung des Anwendungsbereichs gegenüber anderen Vorschriften

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 17 (1)


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R 17 (1) Abgrenzung des Anwendungsbereichs gegenüber anderen Vorschriften

Abgrenzung des Anwendungsbereichs gegenüber anderen Vorschriften


(1) 1§ 17 EStG gilt nicht für die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem Betriebsvermögen gehören. 2In diesem Fall ist der Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG zu ermitteln.


Stand: 2021





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