§ Einkommensteuerrichtlinien - H 15.7 (8)
Sie sind hier.
Die Stimmen des an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligten minderjährigen Kindes sind dann nicht dem Elternteil zuzurechnen, wenn für die Gesellschafterstellung des Kindes eine Ergänzungspflegschaft angeordnet ist (>BFH vom 14.4.2021 - BStBl II S. 851).
R 16 Abs. 2 Satz 3 ff.
Stand: 2021