H 4.13 Hinweise
Von ausländischem Gericht verhängte Geldstrafe kann bei Widerspruch zu wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung Betriebsausgabe sein (BFH vom 31.7.1991 - BStBl 1992 II S. 85).
Eine von der Europäischen Kommission wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße, die sich nach dem Grundbetrag i. S. d. Art. 23 Abs. 3 EG-Verordnung 1/2003 bemisst, enthält keinen Abschöpfungsanteil (BFH vom 7.11.2013 - BStBl 2014 II S. 306).
Hinsichtlich des Abzugsverbots von Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen, die in einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilt werden, H 12.3.
H 5.7 (1) Nicht abziehbare Betriebsausgaben
Stand: 2021