H 15.7 (5) Hinweis
Eine sachliche Verflechtung ist auch dann gegeben, wenn verpachtete wesentliche Betriebsgrundlagen nicht im Eigentum des Besitzunternehmens stehen (BFH vom 12.10.1988 - BStBl 1989 II S. 152).
Bloße Darlehensgewährungen führen zu keiner sachlichen Verflechtung und begründen keine Betriebsaufspaltung (>BFH vom 9.7 H 15.7 (5) .2019 - BStBl 2021 II S. 418).
Auch eine leihweise Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen kann eine Betriebsaufspaltung begründen (BFH vom 24.4.1991 - BStBl II S. 713).
Stand: 2021