Einkommensteuerrichtlinien H 5.4 Hinweise

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 5.4


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H 5.4 Hinweise

Festwert

  • H 6.8
  • Kein Zugang von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer zwölf Monate nicht übersteigt (kurzlebige Wirtschaftsgüter) zum Festwert (BFH vom 26.8.1993 - BStBl 1994 II S. 232).
  • Anhang 9 IIVoraussetzungen für den Ansatz von Festwerten sowie deren Bemessung bei der Bewertung des beweglichen Anlagevermögens und des Vorratsvermögens BMF vom 8.3.1993 (BStBl I S. 276)

Fehlende Bestandsaufnahme

Ein materieller Mangel der Buchführung kann auch vorliegen, wenn die körperliche Bestandsaufnahme nach R 5.4 Abs. 1 fehlt oder unvollständig ist, es sei denn, dass eine körperliche Bestandsaufnahme nach R 5.4 Abs. 4 nicht erforderlich ist (BFH vom 14.12.1966 - BStBl 1967 III S. 247).

Fehlendes Bestandsverzeichnis

Fehlt das Bestandsverzeichnis oder ist es unvollständig, so kann darin ein materieller Mangel der Buchführung liegen (BFH vom 14.12.1966 - BStBl 1967 III S. 247).


Stand: 2021





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