§ Einkommensteuerrichtlinien - H 5.4
Sie sind hier.
Ein materieller Mangel der Buchführung kann auch vorliegen, wenn die körperliche Bestandsaufnahme nach R 5.4 Abs. 1 fehlt oder unvollständig ist, es sei denn, dass eine körperliche Bestandsaufnahme nach R 5.4 Abs. 4 nicht erforderlich ist (BFH vom 14.12.1966 - BStBl 1967 III S. 247).
Fehlt das Bestandsverzeichnis oder ist es unvollständig, so kann darin ein materieller Mangel der Buchführung liegen (BFH vom 14.12.1966 - BStBl 1967 III S. 247).
Stand: 2021