Einkommensteuerrichtlinien R 2. Umfang der Besteuerung

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 2.


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R 2. Umfang der Besteuerung

Umfang der Besteuerung


(1) Das z. v. E. ist wie folgt zu ermitteln:

1S.d.E. aus den Einkunftsarten
2=S. d. E.
3-Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG )
4-Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG )
5-Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG )
6+Hinzurechnungsbetrag (§ 52 Abs. 3 Satz 5 EStG sowie § 8 Abs. 5 Satz 2 AIG)
7=G. d. E. (§ 2 Abs. 3 EStG )
8-Verlustabzug nach § 10d EStG
9-Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b, 10c EStG )
10-außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG )
11-Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude und Baudenkmale sowie der schutzwürdigen Kulturgüter (§§ 10e bis 10i EStG, § 52 Abs. 21 Satz 6 EStG i. d. F. vom 16.4.1997, BGBl. I S. 821 und § 7 FördG)
12+Erstattungsüberhänge (§ 10 Abs. 4b Satz 3 EStG )
13+zuzurechnendes Einkommen gem. § 15 Abs. 1 AStG )

14=Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG )
15-Freibeträge für Kinder (§§ 31, 32 Abs. 6 EStG )
16-Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV
17=z. V. E. (§ 2 Abs. 5 EStG ).


( )
(2) Die festzusetzende Einkommensteuer ist wie folgt zu ermitteln:

1

Steuerbetrag
  1. nach § 32a Abs. 1, 5, § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG

    oder

  2. nach dem bei Anwendung des Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG ) oder der Steuersatzbegrenzung sich ergebenden Steuersatz
2+Steuer auf Grund Berechnung nach den §§ 34, 34b EStG
3+Steuer auf Grund der Berechnung nach § 34a Abs. 1, 4 bis 6 EStG
4=tarifliche Einkommensteuer (§ 32a Abs. 1, 5 EStG )
5-Minderungsbetrag nach Punkt 11 Ziffer 2 des Schlussprotokolls zu Artikel 23 DBA Belgien in der durch Artikel 2 des Zusatzabkommens vom 5.11.2002 geänderten Fassung (BGBl. 2003 II S. 1615)
6-ausländische Steuern nach § 34c Abs. 1 und 6 EStG, § 12 AStG
7-Steuerermäßigung nach § 35 EStG
8-Steuerermäßigung für Stpfl. mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum (§ 34f Abs. 1 und 2 EStG )
9-Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen (§ 34g EStG )
10-Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 3 EStG
11-Steuerermäßigung nach § 35a EStG
12-Ermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (§ 35b EStG )
13+Steuer auf Grund Berechnung nach § 32d Abs. 3 und 4 EStG
14+Steuern nach § 34c Abs. 5 EStG
15+Nachsteuer nach § 10 Abs. 5 EStG i. V. m. § 30 EStDV
16+Zuschlag nach § 3 Abs. 4 Satz 2 Forstschäden-Ausgleichsgesetz
17+Anspruch auf Zulage für Altersvorsorge, wenn Beiträge als Sonderausgaben abgezogen worden sind (§ 10a Abs. 2 EStG )
18+Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen, soweit in den Fällen des § 31 EStG das Einkommen um Freibeträge für Kinder gemindert wurde
19=festzusetzende Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6 EStG ).




Stand: 2021





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