Einkommensteuerrichtlinien R 6a (16) Handelsvertreter

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 6a (16)


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R 6a (16) Handelsvertreter

Handelsvertreter


(16) 1Sagt der Unternehmer dem selbständigen Handelsvertreter eine Pension zu, muss sich der Handelsvertreter die versprochene Versorgung nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB auf seinen Ausgleichsanspruch anrechnen lassen. 2Die Pensionsverpflichtung des Unternehmers wird also durch die Ausgleichsverpflichtung nicht gemindert, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.




Stand: 2021





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R 6a (16) Handelsvertreter-Haftung