H 4.2 (9) Hinweise
H 4.2 (12)
Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen ist unmissverständlich in einer solchen Weise zu dokumentieren, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung des Stpfl. die Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann (BFH vom 2.10.2003 - BStBl 2004 II S. 985 und BMF vom 17.11.2004 - BStBl I S. 1064).
H 4.2 (7)
H 4.2 (1) Wirtschaftsgut (Verlustbringende Wirtschaftsgüter)
Darlegungspflicht durch den Stpfl.
Stand: 2021