Einkommensteuerrichtlinien H 17 (8) Einlage einer wertgeminderten Beteiligung/wertgeminderten Forderung

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H 17 (8) Einlage einer wertgeminderten Beteiligung/wertgeminderten Forderung

Einlage einer wertgeminderten Beteiligung/wertgeminderten Forderung

  • Bei Einbringung einer wertgeminderten Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG aus dem Privatvermögen in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten entsteht ein Veräußerungsverlust, der im Zeitpunkt der Einbringung nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 Satz 6 EStG zu berücksichtigen ist (BMF vom 29.3.2000 - BStBl I S. 462).
  • Eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage in das Einzelbetriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist mit den Anschaffungskosten einzulegen. Wegen dieses Wertverlusts kann eine Teilwertabschreibung nicht beansprucht werden. Die Wertminderung ist erst in dem Zeitpunkt steuermindernd zu berücksichtigen, in dem die Beteiligung veräußert wird oder gem. § 17 Abs. 4 EStG als veräußert gilt, sofern ein hierbei realisierter Veräußerungsverlust nach § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen wäre (BFH vom 2.9.2008 - BStBl 2010 II S. 162 und vom 29.11.2017 - BStBl 2018 II S. 426).
  • Zur Einlage wertgeminderter Forderungen aus Gesellschafterdarlehen, die vor dem 1.1.2009 begründet wurden, im Zusammenhangmit der Einlage einer Beteiligung i. S. d. § 17 EStG BFH vom 29.11.2017 (BStBl 2018 II S. 426)




Stand: 2021





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