Einkommensteuerrichtlinien R 4d (12) Lohn- und Gehaltssumme

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 4d (12)


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R 4d (12) Lohn- und Gehaltssumme

Lohn- und Gehaltssumme


(12) 1Zur Lohn- und Gehaltssumme i. S. d. § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehören alle Arbeitslöhne i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, soweit sie nicht von der Einkommensteuer befreit sind. 2Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören zur Lohn- und Gehaltssumme, auch soweit sie steuerbefreit sind. 3Wegen der Vergütungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, Absatz 15.


Stand: 2021





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