H 24.2 Hinweis
Nach der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe anfallende nachträgliche Einkünfte sind in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln (BFH vom 22.2.1978 - BStBl II S. 430).
Nachträgliche Werbungskosten/Betriebsausgaben sind nicht:
Stand: 2021