Einkommensteuerrichtlinien H 5.8 Verpflichtungsübernahmen

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 5.8


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H 5.8 Verpflichtungsübernahmen

Verpflichtungsübernahmen

Zur bilanziellen Berücksichtigung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung BMF vom 30.11.2017 (BStBl I S. 1619)


Stand: 2021





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