§ Einkommensteuerrichtlinien - R 25.
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1Hat ein Ehegatte nach § 26 Abs. 2 Satz 1 EStG die Einzelveranlagung (§ 26a EStG ) gewählt, ist für jeden Ehegatten eine Einzelveranlagung durchzuführen, auch wenn sich jeweils eine Steuerschuld von 0 Euro ergibt.
2 - nicht abgedruckt -
(2) - nicht abgedruckt -
Stand: 2021