Einkommensteuerrichtlinien R 37. Einkommensteuer-Vorauszahlung

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 37.


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R 37. Einkommensteuer-Vorauszahlung

Einkommensteuer-Vorauszahlung

Bei der Veranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG ist für die Ermittlung der 600-Euro-Grenze in § 37 Abs. 3 EStG die Summe der für beide Ehegatten in Betracht kommenden Aufwendungen und abziehbaren Beträge zugrunde zu legen.


Stand: 2021





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R 37. Einkommensteuer-Vorauszahlung-Haftung