Einkommensteuerrichtlinien R 17 (6) Veräußerungskosten

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 17 (6)


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R 17 (6) Veräußerungskosten

Veräußerungskosten


(6) Veräußerungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG sind alle durch das Veräußerungsgeschäft veranlassten Aufwendungen.


Stand: 2021





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R 17 (6) Veräußerungskosten-Haftung