Bodenschatz
- Bei Bodenschätzen, die ein Stpfl. auf einem ihm gehörenden Grundstück im Privatvermögen entdeckt und in sein (Sonder-) Betriebsvermögen einlegt, sind AfS nicht zulässig (BFH vom 4.12.2006 - BStBl 2007 II S. 508 und vom 4.2.2016 - BStBl II S. 607).
- H 4.2 (1)
Unterbliebene AfS
Unterbliebene AfS kann in der Weise nachgeholt werden, dass sie in gleichen Beträgen auf die restliche Nutzungsdauer verteilt wird (BFH vom 21.2.1967 - BStBl III S. 460).
Stand: 2021
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