§ Einkommensteuerrichtlinien - H 10.8
Sie sind hier.
Die Beschränkung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten auf zwei Drittel der Aufwendungen und einen Höchstbetrag von 4.000 Euro je Kind ist verfassungsgemäß (BFH vom 9.2.2012 - BStBl II S. 567).
BMF vom 14.3.2012 (BStBl I S. 307)
Stand: 2021