Einkommensteuerrichtlinien H 10.8 Hinweis

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 10.8


Sie sind hier.





 ◄     EStR     ► 

H 10.8 Hinweis

Abzugsbeschränkung

Die Beschränkung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten auf zwei Drittel der Aufwendungen und einen Höchstbetrag von 4.000 Euro je Kind ist verfassungsgemäß (BFH vom 9.2.2012 - BStBl II S. 567).

Anwendungsschreiben

BMF vom 14.3.2012 (BStBl I S. 307)


Stand: 2021





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

H 10.8 Hinweis-Haftungsausschluss