§ Einkommensteuerrichtlinien - H 6.9
Sie sind hier.
Keine Anwendung der sog. Lifo-Methode BFH vom 20.6.2000 (BStBl 2001 II S. 636)
Eine Bewertung nach der sog. Lifo-Methode entspricht nicht den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist deshalb auch steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Vorräte mit - absolut betrachtet - hohen Erwerbsaufwendungen in Frage stehen, die Anschaffungskosten ohne Weiteres identifiziert und den einzelnen Vermögensgegenständen angesichts derer individueller Merkmale ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können (BFH vom 20.6.2000 - BStBl 2001 II S. 636).
BMF vom 12.5.2015 (BStBl I S. 462)
Stand: 2021