§ Einkommensteuerrichtlinien - R 10f.
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R 10f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
R 7h und R 7i gelten entsprechend.
Stand: 2021