H 26a Hinweise
Gütergemeinschaft
BMF vom 14.3.2012 (BStBl I S. 307), Rdnr. 27
Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen (§ 33b Abs. 1 bis 3 EStG ) bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen (BFH vom 20.12.2017 - BStBl 2018 II S. 468).
Jeder Ehegatte bezieht - wie bei der Gütertrennung - die Nutzungen seines Vermögens selbst (§§ 1363 ff. BGB ).
Stand: 2021