Einkommensteuerrichtlinien H 26a Hinweise

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 26a


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H 26a Hinweise

Gütergemeinschaft

  • Zur Frage der einkommensteuerrechtlichen Wirkung des Güterstands der allgemeinen Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten BFH-Gutachten vom 18.2.1959 (BStBl III S. 263)
  • Gewerbebetrieb als Gesamtgut der in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten H 15.9 (1) Gütergemeinschaft
  • Kein Gesellschaftsverhältnis, wenn die persönliche Arbeitsleistung eines Ehegatten in den Vordergrund tritt und im Betrieb kein nennenswertes ins Gesamtgut fallendes Kapital eingesetzt wird BFH vom 20.3.1980 (BStBl II S. 634)
  • Übertragung einer im gemeinsamen Ehegatteneigentum stehenden forstwirtschaftlich genutzten Fläche in das Alleineigentum eines Ehegatten H 4.2 (12) Gütergemeinschaft
  • Ist die einkommensteuerrechtliche Auswirkung der Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten streitig, ist hierüber im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung (§§ 179, 180 AO ) zu befinden (BFH vom 23.6.1971 - BStBl II S. 730).

Kinderbetreuungskosten

BMF vom 14.3.2012 (BStBl I S. 307), Rdnr. 27

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung

Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen (§ 33b Abs. 1 bis 3 EStG ) bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen (BFH vom 20.12.2017 - BStBl 2018 II S. 468).

Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte bezieht - wie bei der Gütertrennung - die Nutzungen seines Vermögens selbst (§§ 1363 ff. BGB ).


Stand: 2021





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