§ Einkommensteuerrichtlinien - H 2
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Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erhöht nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte (BFH vom 12.3.2019 - BStBl II S. 658).
Bei den folgenden Leistungen handelt es sich nicht um Einnahmen oder Einkünfte:
§ 2 Abs. 8 EStG gilt nur für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 LPartG. Andere Lebensgemeinschaften fallen nicht unter diese Vorschrift, selbst wenn die Partner ihre Rechtsbeziehungen auf eine vertragliche Grundlage gestellt haben (BFH vom 26.6.2014 - BStBl II S. 829 und vom 26.4.2017 - BStBl II S. 903).
bei Einkünften aus
Bei der Festsetzung der Einkommensteuer ist in den Fällen der Steuersatzbegrenzung die rechnerische Gesamtsteuer quotal aufzuteilen und sodann der Steuersatz für die der Höhe nach nur beschränkt zu besteuernden Einkünfte zu ermäßigen (BFH vom 13.11.2002 - BStBl 2003 II S. 587).
Stand: 2021