§ Einkommensteuerrichtlinien - H 6.6 (7)
Sie sind hier.
Beschädigung des Wirtschaftsguts im Jahr 01, Versicherungsleistung aufgrund der Beschädigung im Jahr 01 50.000 €; Schadensbeseitigung im Jahr 02, Reparaturaufwand 49.000 €.
Rücklage für Ersatzbeschaffung im Jahr 01 (Entschädigung 50.000 €) |
50.000 € |
Reparaturaufwand im Jahr 02 |
49.000 € |
Erfolgswirksame Rücklagenauflösung im Jahr 02 in voller Höhe |
50.000 € |
Steuerpflichtiger Gewinn |
1.000 € |
Wegen der Gewinne, die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter entstanden und nach § 6b oder § 6c EStG begünstigt sind, auch R 6b.1 bis R 6c.
Stand: 2021