Einkommensteuerrichtlinien H 6.6 (7) Hinweise

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 6.6 (7)


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H 6.6 (7) Hinweise

Beispiel für den Fall der Beschädigung

Beschädigung des Wirtschaftsguts im Jahr 01, Versicherungsleistung aufgrund der Beschädigung im Jahr 01 50.000 €; Schadensbeseitigung im Jahr 02, Reparaturaufwand 49.000 €.

Rücklage für Ersatzbeschaffung im Jahr 01 (Entschädigung 50.000 €)

50.000 €

Reparaturaufwand im Jahr 02

49.000 €

Erfolgswirksame Rücklagenauflösung im Jahr 02 in voller Höhe

50.000 €

Steuerpflichtiger Gewinn

1.000 €

Gewinnübertragung

Wegen der Gewinne, die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter entstanden und nach § 6b oder § 6c EStG begünstigt sind, auch R 6b.1 bis R 6c.


Stand: 2021





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