H 10.9 Hinweis
R 9.2 LStR 2015
Ein Student, der seinen Lebensmittelpunkt an den Studienort verlagert hat, ist regelmäßig nicht auswärts untergebracht (BFH vom 19.9.2012 - BStBl 2013 II S. 284).
Der angestrebte Beruf muss nicht innerhalb bestimmter bildungspolitischer Zielvorstellungen des Gesetzgebers liegen (BFH vom 18.12.1987 - BStBl 1988 II S. 494).
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium BMF vom 22.9.2010 (BStBl I S. 721)
Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für den Erwerb von Deutschkenntnissen sind nicht als Aufwendungen für die Berufsausbildung abziehbar (BFH vom 15.3.2007 - BStBl II S. 814).
Aufwendungen eines wissenschaftlichen Assistenten an einer Hochschule für seine Habilitation sind Werbungskosten i. S. v. § 9 EStG (BFH vom 7.8.1967 - BStBl III S. 778).
Aufwendungen eines Berufsschülers für eine im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als verbindliche Schulveranstaltung durchgeführte Klassenfahrt sind in der Regel Werbungskosten (BFH vom 7.2.1992 - BStBl II S. 531).
Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein (BFH vom 4.12.2002 - BStBl 2003 II S. 403).
Stand: 2021