Einkommensteuerrichtlinien R 15.9 (3) Gewinnverteilung bei Familiengesellschaften

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 15.9 (3)


Sie sind hier.





 ◄     EStR     ► 

R 15.9 (3) Gewinnverteilung bei Familiengesellschaften

Gewinnverteilung bei Familiengesellschaften


(3) 1Unabhängig von der Anerkennung der Familiengesellschaft als solcher ist zu prüfen, ob auch die von der Gesellschaft vorgenommene Gewinnverteilung steuerlich zu übernehmen ist. 2Steht die Gewinnverteilung in offensichtlichem Missverhältnis zu den Leistungen der Gesellschafter, kann ein Missbrauch i. S. d. § 42 AO vorliegen.


Stand: 2021





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

R 15.9 (3) Gewinnverteilung bei Familiengesellschaften-Haftungsausschluss