Einkommensteuerrichtlinien R 10.1 Sonderausgaben (Allgemeines)

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 10.1


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R 10.1 Sonderausgaben (Allgemeines)

Sonderausgaben (Allgemeines)

Bei Ehegatten, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kommt es für den Abzug von Sonderausgaben nicht darauf an, ob sie der Ehemann oder die Ehefrau geleistet hat.




Stand: 2021





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R 10.1 Sonderausgaben (Allgemeines)-Haftung