§ Einkommensteuerrichtlinien - H 34c (3)
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
101.900 € |
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
5.300 € |
Sonderausgaben |
6.140 € |
In den Einkünften aus Gewerbebetrieb sind Darlehenszinsen von einem ausländischen Schuldner im Betrag von 20.000 € enthalten, für die im Ausland eine Einkommensteuer von 2.500 € gezahlt werden musste. Nach Abzug der hierauf entfallenden Betriebsausgaben einschließlich Refinanzierungskosten betragen die ausländischen Einkünfte 6.500 €. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist wie folgt zu ermitteln:
S. d. E. (101.900 € + 5.300 € =) |
107.200 € |
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Altersentlastungsbetrag |
- 1.900 € |
G. d. E. |
105.300 € |
Sonderausgaben |
- 6.140 € |
z. v. E. |
99.160 € |
Einkommensteuer nach dem Splittingtarif |
23.664 € |
Durchschnittlicher Steuersatz: 23.664 € * 100 / 99.160 = |
23,8644 % |
Höchstbetrag: 23,8644 % von 6.500 € = 1.551,18 €, aufgerundet |
1.552 € |
Nur bis zu diesem Betrag kann die ausländische Steuer angerechnet werden.
Stand: 2021