§ Einkommensteuerrichtlinien - H 6.6 (4)
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H 6.6 (4) Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung
Wegen der Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung anlässlich der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs H 16 (9) Rücklage. Stand: 2021