Einkommensteuerrichtlinien H 6.6 (4) Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 6.6 (4)


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H 6.6 (4) Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung

Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung

Wegen der Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung anlässlich der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs H 16 (9) Rücklage.


Stand: 2021





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