§ Einkommensteuerrichtlinien - H 10b.3
Sie sind hier.
Die Gewährung von Krediten und das Inkasso von Schecks und Wechsel erhöht die "Summe der gesamten Umsätze". Die Erhöhung bemisst sich jedoch nicht nach den Kreditsummen, Schecksummen und Wechselsummen, Bemessungsgrundlage sind vielmehr die Entgelte, die der Stpfl. für die Kreditgewährungen und den Einzug der Schecks und Wechsel erhält (BFH vom 4.12.1996 - BStBl 1997 II S. 327).
Zur "Summe der gesamten Umsätze" gehören die steuerbaren (steuerpflichtige und steuerfreie BFH vom 4.12.1996 - BStBl 1997 II S. 327) sowie die nicht steuerbaren Umsätze (R 10b.3 Abs. 1 Satz 1). Ihre Bemessung richtet sich nach dem Umsatzsteuerrecht (BFH vom 4.12.1996 - BStBl 1997 II S. 327).
Stand: 2021