§ Einkommensteuerrichtlinien - R 17 (9)
R 17 (9) Freibetrag
(9) Für die Berechnung des Freibetrags ist der nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe c i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG steuerfrei bleibende Teil des Veräußerungsgewinns nicht zu berücksichtigen. Stand: 2021
Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss