Einkommensteuerrichtlinien R 17 (9) Freibetrag

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 17 (9)


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R 17 (9) Freibetrag

Freibetrag


(9) Für die Berechnung des Freibetrags ist der nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe c i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG steuerfrei bleibende Teil des Veräußerungsgewinns nicht zu berücksichtigen.


Stand: 2021





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