Einkommensteuerrichtlinien R 4.2 (13) Keine Bindung an die Einheitsbewertung oder Bedarfsbewertung

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 4.2 (13)


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R 4.2 (13) Keine Bindung an die Einheitsbewertung oder Bedarfsbewertung

Keine Bindung an die Einheitsbewertung oder Bedarfsbewertung


(13) Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Grundstücken und Grundstücksteilen als Betriebsvermögen kommt es nicht darauf an, wie ein Grundstück bei der Einheitsbewertung oder Bedarfsbewertung behandelt worden ist.


Stand: 2021





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R 4.2 (13) Keine Bindung an die Einheitsbewertung oder Bedarfsbewertung-Haftung