§ Einkommensteuerrichtlinien - H 10.10
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H 33.1 - 33.4 (Schulbesuch)
Schulgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird, kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. Hierin liegt keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz vom 21.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 811) gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Privatschulen, die in der EU oder im EWR belegen sind (BFH vom 9.5.2012 - BStBl II S. 585).
Zum Spendenabzug von Leistungen der Eltern an gemeinnützige Schulvereine - Schulen in freier Trägerschaft BMF vom 4.1.1991 (BStBl 1992 I S. 266).
Stand: 2021