Einkommensteuerrichtlinien H 6a (10) Hinweis

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 6a (10)


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H 6a (10) Hinweis

Betriebsübergang

Für die Anwendung des § 613a BGB ist entscheidend, ob das im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Dienstverhältnis als Arbeitsverhältnis anzusehen ist (BFH vom 10.8.1994 - BStBl 1995 II S. 250).

Rechnungsgrundlagen

Zur Anerkennung unternehmensspezifischer und modifizierter biometrischer Rechnungsgrundlagen bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach § 6a EStG BMF vom 9.12.2011 (BStBl I S. 1247)

Richttafeln 2018 G

BMF vom 19.10.2018 (BStBl I S. 1107) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 17.12.2019 (BStBl 2020 I S. 82)

Tatsächlicher Dienstantritt

Bei der Ermittlung des Diensteintrittsalters ist - unabhängig vom Bestehen eines Rumpfwirtschaftsjahres - auf den Beginn des Kj. des Diensteintritts abzustellen (BFH vom 21.8.2007 - BStBl 2008 II S. 513). Als Beginn des Dienstverhältnisses ist grundsätzlich der tatsächliche Dienstantritt im Rahmen des bestehenden Dienstverhältnisses anzusehen (BFH vom 25.5.1988 - BStBl II S. 720); das Dienstverhältnis wird nicht unterbrochen, wenn der Stpfl. aufgrund gesetzlicher Vorschriften in die Pflichten des Dienstverhältnisses eintritt (z. B. § 613a BGB ).

Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Zur bilanziellen Berücksichtigung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen BMF vom 30.11.2017 (BStBl I S. 1619)

Vordienstzeiten

Zur Berücksichtigung von vertraglichen Vordienstzeiten BMF vom 22.12.1997 (BStBl I S. 1020) und BFH vom 7.2.2002 (BStBl 2005 II S. 88)


Stand: 2021





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