Einkommensteuerrichtlinien H 4d (2) Lebenslänglich laufende Leistungen

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 4d (2)


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H 4d (2) Lebenslänglich laufende Leistungen

Lebenslänglich laufende Leistungen

Auch einmalige Kapitalleistungen einer Unterstützungskasse in geringem Umfang sind als lebenslänglich laufende Leistungen i. S. v. § 4d EStG anzusehen (BFH vom 15.6.1994 - BStBl 1995 II S. 21).


Stand: 2021





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H 4d (2) Lebenslänglich laufende Leistungen-Haftung