H 4.10 (1) Hinweise
der Betriebsausgaben von den Lebenshaltungskosten H 12.1 - H 12.2
Mehraufwendungen für Verpflegung und Reisekosten im Zusammenhang mit einem mehrwöchigen Aufenthalt in der eigenen, sonst gewerblich genutzten Ferienwohnung sind nur dann Betriebsausgaben, wenn der Aufenthalt während der normalen Arbeitszeit vollständig mit Arbeiten für die Wohnung ausgefüllt war (BFH vom 25.11.1993 - BStBl 1994 II S. 350).
§ 4 Abs. 5 EStG ist nach seinem Sinn und Zweck nicht auf Aufwendungen für betriebliche Sozialeinrichtungen anwendbar (BFH vom 30.7.1980 - BStBl 1981 II S. 58).
Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns ist als Buchwert der Wert anzusetzen, der sich unter Berücksichtigung der Absetzungen ergibt, die nicht abziehbare Aufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 5 oder 7 EStG waren (BFH vom 12.12.1973 - BStBl 1974 II S. 207).
Stand: 2021