Einkommensteuerrichtlinien R 3.40 Teileinkünfteverfahren

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 3.40


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R 3.40 Teileinkünfteverfahren

Teileinkünfteverfahren

Bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile ist R 3.40 EStR 2008 weiter anzuwenden.


Stand: 2021





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