§ Einkommensteuerrichtlinien - H 3.11
Sie sind hier.
Entscheidendes Merkmal der Beihilfe ist ihre Unentgeltlichkeit und Einseitigkeit. Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können nicht als Beihilfe qualifiziert werden. Danach sind die von den Jugendämtern an Vollzeitpflegeeltern geleisteten Pflegegelder nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Demgegenüber sind Pflegesätze, die an ein erwerbsmäßig betriebenes Kinderhaus für die Unterbringung von Kindern gezahlt werden, keine Beihilfen i. S. d. § 3 Nr. 11 EStG (BFH vom 23.9.1998 - BStBl 1999 II S. 133).
R 3.11 LStR 2015
können die Erziehung und Ausbildung, nicht aber die Wissenschaft und Kunst unmittelbar fördern (BFH vom 27.4.2006 - BStBl II S. 755).
H 3.11 (Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG ) LStH 2021
Eine öffentliche Stiftung liegt vor, wenn
Zur Definition der öffentlichen Stiftung BVerfGE 15; S. 46, 66 Im Übrigen richtet sich der Begriff nach Landesrecht.
Stand: 2021