§ Einkommensteuerrichtlinien - H 3.1
Sie sind hier.
Steuerfrei sind auch Leistungen aus einer ausländischen Krankenversicherung (BFH vom 26.5.1998 - BStBl II S. 581).
Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen (BFH vom 7.8.1959 - BStBl III S. 462).
Stand: 2021