Einkommensteuerrichtlinien H 3.1 Hinweise

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 3.1


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H 3.1 Hinweise

Allgemeines

  • Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung sind Bar- und Sachleistungen (§§ 21-22 SGB I ).
  • Zur Rechtsnachfolge bei diesen Leistungen §§ 56-59 SGB I

Krankenversicherung

Steuerfrei sind auch Leistungen aus einer ausländischen Krankenversicherung (BFH vom 26.5.1998 - BStBl II S. 581).

Unfallversicherung

Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen (BFH vom 7.8.1959 - BStBl III S. 462).


Stand: 2021





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