Einkommensteuerrichtlinien R 15.7 (2) Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 15.7 (2)


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R 15.7 (2) Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen

Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen


(2) 1Ein Gewerbebetrieb ist in der Regel gegeben bei der Vermietung von Ausstellungsräumen, Messeständen und bei der ständig wechselnden kurzfristigen Vermietung von Sälen, z. B. für Konzerte. 2Die Beherbergung in Gaststätten ist stets ein Gewerbebetrieb.


Stand: 2021





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R 15.7 (2) Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen-Haftung