Einkommensteuerrichtlinien H 4.16 Kein Betriebsausgabenabzug für Erststudium

§ Einkommensteuerrichtlinien - H 4.16


Sie sind hier.





 ◄     EStR     ► 

H 4.16 Kein Betriebsausgabenabzug für Erststudium

Kein Betriebsausgabenabzug für Erststudium

§ 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG erfasst Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, auch dann, wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient (>BFH vom 16.6.2020 - BStBl 2021 II S. 11).


Stand: 2021





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

H 4.16 Kein Betriebsausgabenabzug für Erststudium-Haftungsausschluss