§ Einkommensteuerrichtlinien - H 4.16
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§ 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG erfasst Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, auch dann, wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient (>BFH vom 16.6.2020 - BStBl 2021 II S. 11).
Stand: 2021