Einkommensteuerrichtlinien R 34.3 Besondere Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG

§ Einkommensteuerrichtlinien - R 34.3


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R 34.3 Besondere Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG

Besondere Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG


(1) Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG sind nach § 34 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 EStG nur begünstigt, wenn es sich um außerordentliche Einkünfte handelt; dabei kommt es nicht darauf an, im Rahmen welcher Einkunftsart sie angefallen sind.
(2) 1Die Nachzahlung von Nutzungsvergütungen und Zinsen i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG muss einen Zeitraum von mehr als 36 Monaten umfassen. 2Es genügt nicht, dass sie auf drei Kalenderjahre entfällt.


Stand: 2021





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