§ 117d AO

§ 117d Abgabenordnung - Statistiken über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe


Sie sind hier.





 ◄     AO     ► 

   

§ 117d AO - Statistiken über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Informationen, die im Zuge der zwischenstaatlichen Amts- und Rechtshilfe verarbeitet werden, dürfen statistisch pseudonymisiert oder anonymisiert aufbereitet werden. Diese statistischen Daten dürfen öffentlich zugänglich gemacht werden.


Stand: 08.10.2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

117d-AO-Haftungsausschluss