§ 338 AO

§ 338 Abgabenordnung - Gebührenarten


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§ 338 AO - Gebührenarten

Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339 ), Wegnahmegebühren (§ 340 ) und Verwertungsgebühren (§ 341 ) erhoben.


Stand: 08.10.2023





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